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Gut vorbereitet für die ErP 2016/2018
VERORDNUNG (EU) Nr. 1253/2014 DER KOMMISSION
vom 7. Juli 2014
zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen.
Diese Richtlinie legt die Mindesteffizienz von Lüftungsgeräten fest, und wird in zwei Abschnitten zum
01.01.2016 bzw. 01.01.2018, im Europäischen Wirtschaftsraum wirksam.
Grund der sogenannten Ökodesign-Richtlinie ist es die Gerätehersteller zu einer Produktion
und Lieferung energieeffizienter Geräte zu verpflichten.
Auf Wunsch erfüllen wir bereits heute,
nicht nur die ERP Richtlinie2016,
sondern sogar die von 2018!